Verpackungsgesetz, Entsorgung von Papiertüten

Entsorgung und Duales System, VerpackDG und PPWR

Auch Papiertragetaschen und Papiertüten müssen fachgerecht entsorgt werden. Dies gilt auch für alle gebrandeten Werbetaschen, Messetaschen, bedruckte Papiertaschen und Faltschachteln.

Das alte Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde am 12. August 2026 durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst, welches die europäische PPWR-Verordnung in deutsches Recht umsetzt. Die frühere Möglichkeit nach § 7 Abs. 2 VerpackG, die Systembeteiligungspflicht für Serviceverpackungen (wie Papiertüten, Brötchentüten) auf den Vorvertreiber/Lieferanten zu übertragen, ist unter dem neuen Recht nur noch in sehr wenigen engen Ausnahmefällen möglich.

Jeder, der Verpackungen befüllt an einen Kunden übergibt, muss seit dem 1. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID  unter www.verpackungsregister.org registriert sein. In diesem Register müssen Sie die lizenzierten Mengen ebenfalls angeben. Das kann nicht stellvertretend übernommen werden.

Ausnahme: Unbedruckte Lagerware:

Vorbeteiligung:  Unsere unbedruckte Lagerware, Ware ab Lager in unserem Onlineshop: papiertaschen-online-kaufen.de ist bereits bei einem dualen System lizenziert, Sie müssen als Letztvertreiber (z. B. die Bäckerei oder das Café, das die Tüte befüllt) dies nicht noch einmal tun.

Bei Serviceverpackung / Papiertaschen mit EIGENEM Branding gilt etwas anderes / PPWR

In der Vergangenheit haben wir auf Wunsch (Delegierung) unserer Kunden gern die Entsorgung stellvertretend übernommen und an unsere Kunden berechnet. Dies ist leider nicht mehr möglich.

Erklärung: Lassen Sie Serviceverpackungen mit Ihrem Namen, Ihrem Logo oder Ihrer Marke herstellen sind Sie Hersteller im Sinne der PPWR.

Als Inverkehrbringer sind Sie verpflichtet, gemäß gültigem Verpackungsgesetz des VerpackDG die Verkaufs- bzw. Serviceverpackungen zurückzunehmen bzw. zu entsorgen.

Wir weisen darauf hin, dass von uns grundsätzlich KEIN Lizenzentgelt an ein Entsorgungssystem abgeführt wird, und gehen davon aus, dass Sie, als Inverkehrbringer/Letztvertreiber die gesetzlichen Vorschriften laut VerpackDG eigenverantwortlich erfüllen.

Aber auch hier gibt es eine Ausnahme! Fragen Sie uns gern.

Rückfragen oder Beratung gern per Telefon 07025-9127960 oder stellen Sie Ihre Fragen per Email an info (at) diepapierpiraten.de

 

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HINWEIS PPWR gültig ab 12.08.2026

Die Produkte wurden unter Berücksichtigung der in der Verordnung festgelegten grundlegenden Anforderungen entwickelt und
hergestellt, insbesondere:
- Minimierung von Verpackungsgewicht und -volumen bei gleichzeitiger Gewährleistung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit
- Gestaltung im Hinblick auf die Recyclingfähigkeit innerhalb etablierter Recyclingströme für Papier und Karton
- Verwendung von Materialien und Komponenten, die mit gängigen Papierrecyclingverfahren kompatibel sind
- Einhaltung der geltenden Chemikaliengesetzgebung der Europäischen Union, einschließlich Beschränkungen für besorgniserregende Stoffe


Darüber hinaus bestätigen wir Folgendes:

  • Anwendungsbereich: Die oben genannten Verpackungsprodukte fallen in den materiellen Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2025/40.
    - Recyclingfähigkeit: Die Verpackung ist so gestaltet, dass sie in der Praxis und in großem Maßstab innerhalb bestehender Papierrecyclingsysteme recycelbar ist, im Einklang mit den aktuellen PPWR-Kriterien und Industriepraktiken.
    - Recyclinganteil: Die Verpackung ist recycelbar; sie wird jedoch nicht systematisch unter Verwendung von recyceltem Material hergestellt. Das Vorhandensein und der Anteil an Recyclingfasern können je nach spezifischen Produktspezifikationen und Kundenanforderungen variieren. Produktspezifische Informationen können auf Anfrage bereitgestellt werden.
    - Kennzeichnung: Die Kennzeichnung und Markierung der Verpackung kann gemäß den geltenden regulatorischen Anforderungen und Kundenspezifikationen erfolgen, einschließlich Materialkennzeichnung und Entsorgungshinweisen, sofern erforderlich.
    - Dokumentation: Die Konformität wird durch technische Dokumentation, Erklärungen der Rohstofflieferanten und interne Qualitätskontrollverfahren belegt. Relevante Unterlagen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Unser Vertragspartner:

Zentek GmbH & Co. KG | Ettore-Bugatti-Str. 6-14 | 51149 Köln | Telefon: +49 (0) 2203 8987-700

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Rückfragen unter 07025-912796-0

LOUMIOU die papierpiraten, Stand Juli 2026